Wasserhärte ist ein Begriffssytem der angewandten Chemie, das sich aus den Bedürfnissen des Gebrauchs natürlichen Wassers mit seinen gelösten Inhaltsstoffen entwickelt hat. Zu den „Härtebildnern“ zählen im Wesentlichen Calcium und Magnesium sowie in Spuren Strontium und Barium.
Weiches Wasser ist günstiger für alle Anwendungen, bei denen das Wasser erhitzt wird, zum Waschen, zum Gießen von Zimmerpflanzen etc. Nachteilig ist jedoch die starke Schaumbildung bei Waschmitteln und die schlechte Entfernbarkeit von Seife z. B. beim Händewaschen. Weiches Wasser steht in Regionen mit Granit, Gneis, Basalt und Schiefer-Gesteinen zur Verfügung. Auch Regenwasser ist weiches Wasser.
Hartes Wasser führt zur Verkalkung von Haushaltsgeräten, erhöht den Verbrauch von Spül- und Waschmitteln, beeinträchtigt den Geschmack und das Aussehen empfindlicher Speisen und Getränke (z. B. Tee). Hartes Wasser kommt aus Regionen, in denen Sand- und Kalkgesteine vorherrschen, wie z. B. dem Ammer- und Neckartal.
Härtebereich | Millimol Calciumcarbonat je Liter | °dH |
weich | weniger als 1,5 | weniger als 8,4 °dH |
mittel | 1,5 bis 2,5 | 8,4 bis 14 °dH |
hart | mehr als 2,5 | mehr als 14 °dH |
Die Wasserhärte entsteht beim Durchfluss von Wasser durch Böden und/oder Grundwasserleiter (Aquifere). Deshalb hängt es stark vom geologischen Untergrund ab, welche und wie viel Härtebildner in Lösung gehen können. Dem entspricht die geografische Verteilung der Wasserhärte.
Regenwasser kann nur ausnahmsweise dann Härtebildner aufnehmen, wenn die Atmosphäre kalkhaltige Staubpartikel enthält. Üblicherweise liegt deshalb die Härte von Regenwasser nahe Null. Auch Trinkwasser-Talsperren und Bergseen enthalten selbst in kalkreichen Gegenden oft Wasser von geringer Härte, wenn ihr Einzugsgebiet eine geringe geografische Fläche umfasst und das Regenwasser hauptsächlich oberflächlich zufließt.
Am 5. Mai 2007 trat die Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) in Kraft. Darin wurden u. a. die Härtebereiche an europäische Standards angepasst. Die ASG wird jedoch auch weiterhin die Gesamthärte veröffentlichen, was im Gesetz aber nicht vorgeschrieben ist. Die neuen Härtebereiche unterscheiden sich kaum von den bisherigen und sind wie folgt definiert:
Auf Verpackungen von Waschmitteln müssen laut §8 Abs. 1 Satz 1 WRMG empfohlene Mengen und/oder Dosierungsanleitung in Milliliter oder Gramm für eine normale Waschmaschinenfüllung bei den Wasserhärtegraden weich, mittel und hart und unter Berücksichtigung von ein oder zwei Waschgängen angegeben werden. Der Härtebereich im ASG-Versorgungsgebiet ist mittel.