Der Eintrag in unser Installateurverzeichnis ist mit dem Abschluss eines Installateurvertrages verbunden. Dazu übermitteln Sie uns bitte die folgenden Nachweise.
Der Antragsteller ist verpflichtet, nachzuweisen, dass das Technische Regelwerk Trinkwasserinstallation (aktuelle Normen etc.) sowie eine Werkstatt - die für Arbeiten an der Trinkwasserinstallation ordnungsgemäß ausgestatt ist - vorhanden sind.
für Unternehmen bei der Eintragung in das Installateurverzeichnis der Ammertal-Schönbuchgruppe